Haben Sie kalte Füße? Eine fachgerecht eingebaute Kellerdeckendämmung hilft gegen Wärmeverluste durch unbeheizte Gebäudeteile, wie z.B. Tiefgaragen, Kriechkeller etc. Der aktuell zulässige U-Wert für Kellerdecken liegt gemäß EnEV bei 0,30 W/m2K. Eine 120 mm starke Paroc CGS 1t mit der Wärmeleitfähigkeitsstufe 034 erzielt ohne weiteren Aufbau einen U-Wert von 0,26 W/(m2K). Die Dämmplatten mit einseitiger Vlieskaschierung sind weitgehend unempfindlich gegen Feuchtigkeit, robust und dauerhaft formstabil.
Bei Gebäudeklasse 4 und 5 ist die Verwendung nicht brennbarer Dämmung Pflicht. Unsere Dämmplatten und Dämmlamellen erfüllen alle Anforderungen für diese Gebäudeklassen. Brandtests haben ergeben, dass z.B. die 60mm starke CGL 20cyc unter einer Betondecke befestigt bis zu 240 Minuten (REI 240) dem Feuer standgehalten hat. Neben der Verbesserung des Wärmeschutzes und des Brandschutzes erzielen Sie mit unseren Dämmstoffen auch eine sehr gute Schalldämmung, alle drei Kellerdeckendämmprodukte erfüllen die Schallschutzabsorptionsklasse A. Die Kellerdeckendämmlamelle CGL 20cyc erzielt beispielsweise folgende Schallabsorptionsgrade gemessen bei einer Oktavband-Mittenfrequenz fm von 300 bis 4000Hz: 60mm Stärke αW=0,95 und bei 200mm Stärke αW=1,00 (Hinweis: vollständige Reflexion α<=0 und vollständige Absorption. Zum Vergleich: Beton weist einen Schallabsorptionsgrad von α=0,02 auf.
Unsere nicht brennbaren Dämmplatten oder Dämmlamellen können entweder mit einem mineralischen Baukleber geklebt oder mit Dübeln an die Kellerdecke angebracht werden. Hinsichtlich der Oberflächenoptik haben Sie die Wahl zwischen einer Vlieskaschierung (naturweiß bzw. weiß) und einer Wasserglasbeschichtung. Die wasserglasbeschichteten Dämmlamellen können nachträglich gestrichen werden.